Unser Leitbild.

1.
Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Wir achten die Wahrheit und recherchieren sorgfältig.

2.
Sorgfalt

Informationen in Wort, Bild und Grafik, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, werden mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und wahrheitsgetreu wiedergegeben.

3.
Richtigstellungen

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, werden unverzüglich in angemessener Weise richtiggestellt.

4.
Grenzen der Recherche

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern werden keine unlauteren Methoden angewandt.

5.
Berufsgeheimnis

Wir wahren unser Berufsgeheimnis, machen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und geben Informant:innen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit wird grundsätzlich gewahrt.

6.
Trennung von Tätigkeiten

Wer für uns journalistisch oder verlegerisch tätig ist, übt keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Presse infrage stellen könnten.

7.
Trennung von Werbung und Redaktion

Bei uns werden journalistische Inhalte und Werbung klar getrennt. Wir vermeiden Schleichwerbung.

8.
Schutz der Persönlichkeit

Wir achten das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist seine Verhalten aber von öffentlichem Interesse, so kann es durch uns erörtert werden.

10.
Religion, Weltanschauung, Sitte

Wir verzichten darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

11.
Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Wir verzichten auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid und beachten den Jugendschutz.

12.
Diskriminierung

Niemand darf aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

13.
Unschuldsvermutung

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für uns.

14.
Medizin-Berichterstattung

Bei Berichten über medizinische Themen wird eine unangemessen sensationelle Darstellung vermieden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen bei Leser:innen erwecken könnte.

15.
Vergünstigungen

Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe unserer Arbeit unvereinbar.

16.
Rügenveröffentlichung

Falls erforderlich, werden öffentlich ausgesprochene Rügen des Deutschen Presserats veröffentlicht. Das entspricht fairer Berichterstattung. Wir halten uns an den Pressekodex des Deutschen Presserats.

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BrombeerLand gUG

Unter den Weiden 5, 37281 Wanfried